
🇨🇠Schweiz
Fahrschulen in Eaux-Vives
Geneva, Schweiz · 25,000
Eaux-Vives, Geneva, Schweiz
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KurzĂĽbersicht
PrĂĽfungsfragen
50
Bestehensgrenze
135/150
Mindestalter
18
FĂĽhrerscheingebĂĽhr
CHF 20-45 theory test (varies by canton)
Quelle: ASTRA · Zuletzt aktualisiert: 2026-03-15
Frage 1 von 5
Kannst du die PrĂĽfung bestehen?
Probiere ein paar echte Ăśbungsfragen aus
Was ist die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts in der Schweiz?
Notrufnummern
Geschwindigkeitslimits
StraĂźengefahren
Steile Pässe, enge Kurven, Abgründe — besonders gefährlich bei Nässe, Schnee und Nebel
Plötzliche Eisbildung auf Strassen im Winter, besonders auf Brücken und Passstrassen
Besonders gefährlich im Mittelland zwischen Oktober und März, verursacht Massenkarambolagen
Zahlreiche lange Tunnel (Gotthard: 16.9 km) — besondere Aufmerksamkeit für Beleuchtungsanpassung und…
FAQ
Wie viel kostet der FĂĽhrerausweis in der Schweiz?
Die Gesamtkosten für einen Kat. B-Führerausweis betragen typischerweise CHF 2,000–4,000, mit einem Durchschnitt von ~CHF 3,000. Darin enthalten: Nothelferkurs CHF 100–200, Sehtest CHF 10–20, Lernfahrausweis CHF 60–120, Theorieprüfung CHF 30–45, Fahrstunden CHF 80–120 pro 45 Min. (25–40 Lektionen typisch), praktische Prüfung CHF 120–140, WAB-Kurs CHF 350–500, Ausweisausstellung CHF 50–80. Die Kosten variieren erheblich nach Kanton.
Wie ist die Schweizer TheorieprĂĽfung aufgebaut?
Die Theorieprüfung für Kat. B besteht aus 50 Multiple-Choice-Fragen, die in 45 Minuten beantwortet werden müssen. Jede Frage ist 1–5 Punkte wert, bei einer Maximalpunktzahl von 150. Sie benötigen mindestens 135 Punkte (90 %) zum Bestehen. Die Prüfungsgebühr beträgt CHF 30–45, je nach Kanton. Die Prüfung ist auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfügbar.
Wie schnell darf man auf Schweizer Autobahnen fahren?
Die Höchstgeschwindigkeit auf Schweizer Autobahnen beträgt 120 km/h für Personenwagen. Dies ist ein striktes Limit — im Gegensatz zu Deutschland gibt es keine Strecken ohne Tempolimit. Raserdelikte (80+ km/h zu schnell auf Autobahnen) führen zu mindestens 1 Jahr Ausweisentzug und möglicher Freiheitsstrafe von 1–4 Jahren.