Führerschein in Österreich für Expats
Ja, für 6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes (Nicht-EWR); EWR-Führerscheine unbefristet. Danach müssen Sie auf einen Österreich Führerschein umstellen. Die offizielle Prüfung ist nur auf Deutsch, aber Sie können mit AutoviaTest auf Englisch üben.
Wichtige Fakten: Österreich Führerschein für Expats
- Prüfungsbehörde
- BMIMI — Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
- Offizielle Prüfungssprache
- Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch, Österreichische Gebärdensprache
- Übergangsfrist
- 6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes (Nicht-EWR); EWR-Führerscheine unbefristet
- Bearbeitungszeit
- 2-6 Wochen (die Behörde muss die Echtheit des Führerscheins unter Umständen beim Ausstellungsstaat überprüfen, was zu einer Verlängerung um mehrere Wochen führen kann)
- Theorieprüfung erforderlich
- Nicht für Umtausch
- Praktische Prüfung erforderlich
- Nicht für Umtausch
- Ärztliche Untersuchung
- Erforderlich
- Gesamtkosten
- €150-300 (direkte Umschreibung); €60 Praxisprüfungsgebühr pro Klasse + €11 Theoriegebühr, wo Prüfungen erforderlich sind
Berechtigung nach Nationalität
EU/EWR-Bürger
Führerscheine aus der EU bzw. dem EWR (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) werden in Österreich anerkannt und müssen NICHT umgeschrieben werden, auch nicht bei dauerhaftem Aufenthalt. Die Umschreibung ist freiwillig. Hinweis: Ältere Papier- und Scheckkartenformate bleiben bis zum 18. Jänner 2033 gültig; danach wird ausschließlich das EU-Kartenformat akzeptiert. Die Klassen C/C1 und D/D1 sind nach der Wohnsitzverlegung nach Österreich auf eine Gültigkeit von 5 Jahren beschränkt (§15 FSG).
US/UK-Bürger
Vereinigtes Königreich (Post-Brexit): im Anhang zur FSG-DV aufgeführt — direkte Umschreibung für alle Klassen ohne Theorie- oder Praxisprüfung. USA: nicht in der Liste für alle Klassen enthalten, US-Führerscheine berechtigen jedoch gemäß §23 FSG in Verbindung mit dem Anhang zur FSG-DV zur direkten Umschreibung ausschließlich für die Klasse B (keine Praxisprüfung erforderlich); höhere Klassen (C/D) erfordern die vollständigen österreichischen Prüfungen.
Andere Nicht-EU-Bürger
Ausländische Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich gemäß §23 FSG in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden. Nach Ablauf dieser 6 Monate ist der ausländische Führerschein in Österreich nicht mehr zum Lenken von Kraftfahrzeugen berechtigt. Die Behörde kann die Frist auf Antrag um weitere 6 Monate verlängern, sofern es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt (Studium/Arbeit, maximal 1 Jahr insgesamt) handelt.
Studenten
Studierende dürfen einen ausländischen Nicht-EWR-Führerschein in den ersten 6 Monaten nach der Meldung des Wohnsitzes verwenden. Bei einem Aufenthalt zu Studienzwecken von bis zu einem Jahr kann die Behörde die Nutzung auf Antrag um weitere 6 Monate verlängern (§23 Abs. 1 FSG). Über ein Jahr hinaus sind eine Umschreibung oder ein vollständiger österreichischer Führerschein erforderlich.
Erforderliche Dokumente
- ✓Meldezettel (österreichische Wohnsitzmeldung)
- ✓Gültiger Reisepass oder EWR-Personalausweis
- ✓Original des ausländischen Führerscheins
- ✓Beglaubigte deutsche Übersetzung des Führerscheins (falls nicht in Deutsch, Englisch oder einem anderen anerkannten Format)
- ✓Ärztliches Gutachten nach FSG-GV — erforderlich für Umschreibungen aus Nicht-EWR-Staaten, nicht älter als 18 Monate
- ✓Passfoto (35x45 mm)
- ✓Nachweis eines 6-monatigen Wohnsitzes im Ausstellungsstaat zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung (sofern nicht Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger dieses Staates)
- ✓Vollständig ausgefülltes Antragsformular
Kostenaufstellung
- Umtausch-/Prüfungsgebühr
- €90 (Umschreibung, seit 1. Juli 2025)
- Ärztliche Untersuchung
- €40-80 (amtsärztliches/verkehrspsychologisches Gutachten; höher bei Überweisung zu Fachärztin oder Facharzt)
- Übersetzung
- €40-100 (beglaubigte deutsche Übersetzung, falls erforderlich)
- Geschätzte Gesamtkosten
- €150-300 (direkte Umschreibung); €60 Praxisprüfungsgebühr pro Klasse + €11 Theoriegebühr, wo Prüfungen erforderlich sind
Führerschein-Umtauschvereinbarungen
Direkter Umtausch (Keine Prüfung erforderlich) · 17
Führerschein-Umtauschvereinbarungen
Direkter Umtausch (Keine Prüfung erforderlich) · 17
Keine Vereinbarung (Vollständige Prüfung erforderlich): Alle oben nicht aufgeführten Länder (der größte Teil Asiens, Afrikas und Südamerikas) — Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die vollständige österreichische Theorie- und Praxisprüfung ablegen.
Tipps für Expats in Österreich
- EWR-Führerscheine müssen niemals umgeschrieben werden — Sie dürfen unbefristet mit Ihrem heimatlichen Führerschein fahren (ausgenommen die Klassen C/D, die nach der Übersiedlung auf 5 Jahre befristet sind, §15 FSG).
- Die 6-Monats-Frist für Nicht-EWR-Führerscheine beginnt mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes (Meldezettel), nicht mit der Einreise.
- Ist Ihr Land im Anhang zur FSG-DV aufgeführt (z. B. Vereinigtes Königreich, Schweiz, Japan, Südkorea, Serbien), erfolgt die Umschreibung rein administrativ — ohne Theorie- oder Praxisprüfung.
- Lenkerinnen und Lenker aus den USA, Kanada, Australien und Neuseeland erhalten eine Teilbefreiung: Die Praxisprüfung entfällt ausschließlich für die Klasse B. Für die Klassen C/D ist die vollständige österreichische Führerscheinausbildung erforderlich.
- Bei einem neu ausgestellten Führerschein ist die kurze, 6-stündige „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ für die Klassen A/B/BE/F verpflichtend (§6 FSG-DV). Der vollständige 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs ist nur für die Klassen D/DE (Bus) vorgeschrieben.
- Das Programm L17 „begleitetes Fahren“ ermöglicht es Fahrschülerinnen und Fahrschülern, mit 17 Jahren in Begleitung zu fahren (§19 FSG).
- Die Vignette (Mautpickerl) ist auf allen österreichischen Autobahnen verpflichtend.
- Winterausrüstungspflicht: Winterreifen oder Schneeketten sind für Pkw und Lkw bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Matsch, Eis) vom 1. November bis 15. April vorgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen EU-Führerschein umschreiben lassen, wenn ich nach Österreich ziehe?
Wie lange darf ich in Österreich nach meinem Zuzug mit meinem Nicht-EWR-Führerschein fahren?
Kann ich meinen US-Führerschein ohne Prüfungen in einen österreichischen umschreiben lassen?
Welche Länder können direkt und ohne Prüfung für alle Klassen umschreiben?
Was kostet die Führerschein-Umschreibung in Österreich?
Kann ich die österreichische Theorieprüfung auf Englisch ablegen?
Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs, wenn ich lediglich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lasse?
Bei welcher Behörde stelle ich den Antrag?
Benötige ich für die Umschreibung eine ärztliche Untersuchung?
Wie lange dauert der Umschreibungsprozess?
Was ist das L17-Programm „begleitetes Fahren“?
Muss ich nachweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Ausstellung meines Original-Führerscheins in meinem Heimatland gelebt habe?
Offizielle Quellen
Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft / Magistrat (in Vienna: Verkehrsamt of LPD Wien)
https://www.oesterreich.gv.at/en/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein.html
Informationen zum Führerscheinumtausch
https://www.oesterreich.gv.at/en/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein/3/Seite.040500