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Verifiziert am 24. April 2026Aktualisiert am 24. April 2026

Führerschein in Österreich für Expats

Ja, für 6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes (Nicht-EWR); EWR-Führerscheine unbefristet. Danach müssen Sie auf einen Österreich Führerschein umstellen. Die offizielle Prüfung ist nur auf Deutsch, aber Sie können mit AutoviaTest auf Englisch üben.

Kostenlos üben →🇦🇹 Österreich üben

Wichtige Fakten: Österreich Führerschein für Expats

Prüfungsbehörde
BMIMI — Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Offizielle Prüfungssprache
Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch, Österreichische Gebärdensprache
Übergangsfrist
6 Monate ab Begründung des Hauptwohnsitzes (Nicht-EWR); EWR-Führerscheine unbefristet
Bearbeitungszeit
2-6 Wochen (die Behörde muss die Echtheit des Führerscheins unter Umständen beim Ausstellungsstaat überprüfen, was zu einer Verlängerung um mehrere Wochen führen kann)
Theorieprüfung erforderlich
Nicht für Umtausch
Praktische Prüfung erforderlich
Nicht für Umtausch
Ärztliche Untersuchung
Erforderlich
Gesamtkosten
€150-300 (direkte Umschreibung); €60 Praxisprüfungsgebühr pro Klasse + €11 Theoriegebühr, wo Prüfungen erforderlich sind

Berechtigung nach Nationalität

🇪🇺EU/EWR-Bürger

Führerscheine aus der EU bzw. dem EWR (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) werden in Österreich anerkannt und müssen NICHT umgeschrieben werden, auch nicht bei dauerhaftem Aufenthalt. Die Umschreibung ist freiwillig. Hinweis: Ältere Papier- und Scheckkartenformate bleiben bis zum 18. Jänner 2033 gültig; danach wird ausschließlich das EU-Kartenformat akzeptiert. Die Klassen C/C1 und D/D1 sind nach der Wohnsitzverlegung nach Österreich auf eine Gültigkeit von 5 Jahren beschränkt (§15 FSG).

🇺🇸🇬🇧US/UK-Bürger

Vereinigtes Königreich (Post-Brexit): im Anhang zur FSG-DV aufgeführt — direkte Umschreibung für alle Klassen ohne Theorie- oder Praxisprüfung. USA: nicht in der Liste für alle Klassen enthalten, US-Führerscheine berechtigen jedoch gemäß §23 FSG in Verbindung mit dem Anhang zur FSG-DV zur direkten Umschreibung ausschließlich für die Klasse B (keine Praxisprüfung erforderlich); höhere Klassen (C/D) erfordern die vollständigen österreichischen Prüfungen.

🌍Andere Nicht-EU-Bürger

Ausländische Führerscheine aus Nicht-EWR-Staaten müssen innerhalb von 6 Monaten nach Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich gemäß §23 FSG in einen österreichischen Führerschein umgeschrieben werden. Nach Ablauf dieser 6 Monate ist der ausländische Führerschein in Österreich nicht mehr zum Lenken von Kraftfahrzeugen berechtigt. Die Behörde kann die Frist auf Antrag um weitere 6 Monate verlängern, sofern es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt (Studium/Arbeit, maximal 1 Jahr insgesamt) handelt.

🎓Studenten

Studierende dürfen einen ausländischen Nicht-EWR-Führerschein in den ersten 6 Monaten nach der Meldung des Wohnsitzes verwenden. Bei einem Aufenthalt zu Studienzwecken von bis zu einem Jahr kann die Behörde die Nutzung auf Antrag um weitere 6 Monate verlängern (§23 Abs. 1 FSG). Über ein Jahr hinaus sind eine Umschreibung oder ein vollständiger österreichischer Führerschein erforderlich.

Erforderliche Dokumente

  • ✓Meldezettel (österreichische Wohnsitzmeldung)
  • ✓Gültiger Reisepass oder EWR-Personalausweis
  • ✓Original des ausländischen Führerscheins
  • ✓Beglaubigte deutsche Übersetzung des Führerscheins (falls nicht in Deutsch, Englisch oder einem anderen anerkannten Format)
  • ✓Ärztliches Gutachten nach FSG-GV — erforderlich für Umschreibungen aus Nicht-EWR-Staaten, nicht älter als 18 Monate
  • ✓Passfoto (35x45 mm)
  • ✓Nachweis eines 6-monatigen Wohnsitzes im Ausstellungsstaat zum Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung (sofern nicht Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger dieses Staates)
  • ✓Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Kostenaufstellung

Umtausch-/Prüfungsgebühr
€90 (Umschreibung, seit 1. Juli 2025)
Ärztliche Untersuchung
€40-80 (amtsärztliches/verkehrspsychologisches Gutachten; höher bei Überweisung zu Fachärztin oder Facharzt)
Übersetzung
€40-100 (beglaubigte deutsche Übersetzung, falls erforderlich)
Geschätzte Gesamtkosten
€150-300 (direkte Umschreibung); €60 Praxisprüfungsgebühr pro Klasse + €11 Theoriegebühr, wo Prüfungen erforderlich sind

Führerschein-Umtauschvereinbarungen

Direkter Umtausch (Keine Prüfung erforderlich) · 17

EU/EEA (all 30 countries - no exchange required, voluntary only)SwitzerlandUnited KingdomJapanSouth KoreaSerbiaMontenegroAlbaniaKosovoNorth MacedoniaAndorraMonacoSan MarinoGibraltarGuernseyJerseyIsle of Man

Keine Vereinbarung (Vollständige Prüfung erforderlich): Alle oben nicht aufgeführten Länder (der größte Teil Asiens, Afrikas und Südamerikas) — Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die vollständige österreichische Theorie- und Praxisprüfung ablegen.

Tipps für Expats in Österreich

  • 💡EWR-Führerscheine müssen niemals umgeschrieben werden — Sie dürfen unbefristet mit Ihrem heimatlichen Führerschein fahren (ausgenommen die Klassen C/D, die nach der Übersiedlung auf 5 Jahre befristet sind, §15 FSG).
  • 💡Die 6-Monats-Frist für Nicht-EWR-Führerscheine beginnt mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes (Meldezettel), nicht mit der Einreise.
  • 💡Ist Ihr Land im Anhang zur FSG-DV aufgeführt (z. B. Vereinigtes Königreich, Schweiz, Japan, Südkorea, Serbien), erfolgt die Umschreibung rein administrativ — ohne Theorie- oder Praxisprüfung.
  • 💡Lenkerinnen und Lenker aus den USA, Kanada, Australien und Neuseeland erhalten eine Teilbefreiung: Die Praxisprüfung entfällt ausschließlich für die Klasse B. Für die Klassen C/D ist die vollständige österreichische Führerscheinausbildung erforderlich.
  • 💡Bei einem neu ausgestellten Führerschein ist die kurze, 6-stündige „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ für die Klassen A/B/BE/F verpflichtend (§6 FSG-DV). Der vollständige 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs ist nur für die Klassen D/DE (Bus) vorgeschrieben.
  • 💡Das Programm L17 „begleitetes Fahren“ ermöglicht es Fahrschülerinnen und Fahrschülern, mit 17 Jahren in Begleitung zu fahren (§19 FSG).
  • 💡Die Vignette (Mautpickerl) ist auf allen österreichischen Autobahnen verpflichtend.
  • 💡Winterausrüstungspflicht: Winterreifen oder Schneeketten sind für Pkw und Lkw bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen (Schnee, Matsch, Eis) vom 1. November bis 15. April vorgeschrieben.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen EU-Führerschein umschreiben lassen, wenn ich nach Österreich ziehe?
Nein. EU-/EWR-Führerscheine (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) sind in Österreich unbefristet gültig, die Umschreibung ist freiwillig. Eine Ausnahme: Die Klassen C/C1 und D/D1 sind ab Ihrer Übersiedlung nach Österreich auf eine Gültigkeit von 5 Jahren beschränkt (§15 FSG). Ältere Papier- und Scheckkartenformate bleiben bis zum 18. Jänner 2033 gültig; danach wird ausschließlich das neue EU-Kartenformat akzeptiert.
Wie lange darf ich in Österreich nach meinem Zuzug mit meinem Nicht-EWR-Führerschein fahren?
Sechs Monate ab dem Tag, an dem Sie Ihren Hauptwohnsitz in Österreich anmelden. Danach ist Ihr ausländischer Führerschein hier nicht mehr zum Lenken berechtigt. Bei einem nur kurzfristigen Aufenthalt (Studium oder Arbeit, bis zu einem Jahr) kann die Behörde die Nutzung auf Antrag um weitere 6 Monate verlängern — §23 Abs. 1 FSG.
Kann ich meinen US-Führerschein ohne Prüfungen in einen österreichischen umschreiben lassen?
Für die Klasse B (Pkw) ja — die USA sind im Anhang zur FSG-DV in der Liste „ohne Praxisprüfung“ aufgeführt. Sie benötigen dennoch ein ärztliches Gutachten, eine beglaubigte Übersetzung und einen Nachweis über Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausstellung des US-Führerscheins. Für die Klassen C oder D (Lkw/Bus) sind die USA nicht anerkannt, und Sie müssen die vollständigen österreichischen Prüfungen ablegen.
Welche Länder können direkt und ohne Prüfung für alle Klassen umschreiben?
Im Anhang zur FSG-DV sind gelistet: alle EU-/EWR-Staaten, Schweiz, Vereinigtes Königreich (Post-Brexit), Japan, Südkorea, Serbien, Montenegro, Albanien, Kosovo, Nordmazedonien, Andorra, Monaco, San Marino, Gibraltar, Guernsey, Jersey und Isle of Man. Länder, die nur für die Klasse B umgeschrieben werden können, umfassen USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Israel, Hongkong, Südafrika, Vereinigte Arabische Emirate und Bosnien und Herzegowina.
Was kostet die Führerschein-Umschreibung in Österreich?
Seit 1. Juli 2025 beträgt die Gebühr für die Umschreibung €90. Hinzu kommen rund €40-€80 für das ärztliche Gutachten nach FSG-GV sowie €40-€100 für eine beglaubigte deutsche Übersetzung, sofern eine solche erforderlich ist. Falls eine Praxisprüfung notwendig ist, kommen €60 pro Klasse und Antritt hinzu.
Kann ich die österreichische Theorieprüfung auf Englisch ablegen?
Ja. Die computerunterstützte Theorieprüfung ist offiziell in Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch und in Österreichischer Gebärdensprache verfügbar. Die praktische Prüfung wird jedoch in deutscher Sprache abgehalten — Sie können bei Bedarf auf eigene Kosten einen amtlich zugelassenen Dolmetscher beiziehen.
Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs, wenn ich lediglich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lasse?
Nein — der Erste-Hilfe-Kurs ist für eine Umschreibung NICHT erforderlich. Er ist nur dann verpflichtend, wenn Sie einen neuen österreichischen Führerschein durch Ablegen der vollständigen Prüfungen erwerben: 6 Stunden „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ für die Klassen A/B/BE/F oder der vollständige 16-stündige Erste-Hilfe-Kurs für die Klassen D/DE (Bus).
Bei welcher Behörde stelle ich den Antrag?
Je nach Wohnort: bei der Landespolizeidirektion (z. B. dem Verkehrsamt in der Dietrichgasse 27, 1030 Wien, für Wien), der Bezirkshauptmannschaft (BH) in ländlichen Bezirken oder dem Magistrat in Statutarstädten (Graz, Linz, Salzburg usw.). Eine Terminvereinbarung ist erforderlich; Sie können den Termin über das Online-Terminsystem des BMI buchen.
Benötige ich für die Umschreibung eine ärztliche Untersuchung?
Ja, bei Umschreibungen von Nicht-EWR-Führerscheinen. Sie benötigen ein ärztliches Gutachten nach FSG-GV (medizinisches Gutachten gemäß der Führerschein-Gesundheitsverordnung), ausgestellt von einer bzw. einem ermächtigten Ärztin/Arzt (häufig über ÖAMTC-/ARBÖ-Zentren) und nicht älter als 18 Monate. Für die freiwillige Umschreibung von EWR-Führerscheinen ist keine ärztliche Untersuchung erforderlich.
Wie lange dauert der Umschreibungsprozess?
In der Regel 2 bis 6 Wochen. Die Behörde muss den ausländischen Führerschein üblicherweise beim Ausstellungsstaat überprüfen lassen, was den Zeitrahmen verlängern kann — insbesondere bei weniger verbreiteten Ausstellungsstaaten. Während der Wartezeit auf die Karte kann Ihnen ein vorläufiges, nur in Österreich gültiges Führerscheindokument ausgestellt werden.
Was ist das L17-Programm „begleitetes Fahren“?
Mit L17 („begleitetes Fahren“) dürfen in Österreich ansässige Personen nach Absolvierung der Fahrschule und bestandener Theorie- und Praxisprüfung bereits ab 17 Jahren in Begleitung fahren. Die Fahrschülerin oder der Fahrschüler muss vor dem Erwerb des eigenständigen Führerscheins mit 18 Jahren mindestens 3.000 km in Begleitung einer eingetragenen Begleitperson zurücklegen — eine bei jungen Österreicherinnen und Österreichern beliebte Variante (§19 FSG).
Muss ich nachweisen, dass ich zum Zeitpunkt der Ausstellung meines Original-Führerscheins in meinem Heimatland gelebt habe?
Ja. §23 Abs. 3 FSG verlangt von Antragstellerinnen und Antragstellern den Nachweis, dass sie zum Zeitpunkt der Ausstellung des ausländischen Führerscheins ihren Hauptwohnsitz im Ausstellungsstaat hatten oder sich dort mindestens 6 Monate aufgehalten haben. Dieser Nachweis entfällt, wenn Sie Staatsangehörige bzw. Staatsangehöriger dieses Staates sind UND den Führerschein bereits vor der Übersiedlung nach Österreich besessen haben.

Offizielle Quellen

Landespolizeidirektion / Bezirkshauptmannschaft / Magistrat (in Vienna: Verkehrsamt of LPD Wien)

https://www.oesterreich.gv.at/en/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein.html

Informationen zum Führerscheinumtausch

https://www.oesterreich.gv.at/en/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/fuehrerschein/3/Seite.040500

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