Führerschein in Dänemark für Expats
Ja, für 180 Tage ab Begründung der sædvanlig bopæl in Dänemark (kørekortbekendtgørelsen § 127 / Kapitel 13). EU-/EØS-Führerscheine sowie Führerscheine von den Färøer und aus Grønland bleiben unbefristet gültig, solange sie im Ausstellungsland in Kraft sind.. Danach müssen Sie auf einen Dänemark Führerschein umstellen. Die offizielle Prüfung ist nur auf Dänisch, aber Sie können mit AutoviaTest auf Englisch üben.
Wichtige Fakten: Dänemark Führerschein für Expats
- Prüfungsbehörde
- Færdselsstyrelsen — Danish Road Traffic Authority (Færdselsstyrelsen)
- Offizielle Prüfungssprache
- Dänisch, Englisch
- Übergangsfrist
- 180 Tage ab Begründung der sædvanlig bopæl in Dänemark (kørekortbekendtgørelsen § 127 / Kapitel 13). EU-/EØS-Führerscheine sowie Führerscheine von den Färøer und aus Grønland bleiben unbefristet gültig, solange sie im Ausstellungsland in Kraft sind.
- Bearbeitungszeit
- Der Umtauschantrag wird bei einem Borgerservice in einer beliebigen kommune eingereicht; der Antrag wird durch die Polizei / Færdselsstyrelsen zur Genehmigung weitergeleitet. Typische Bearbeitungsdauer: 4–10 Wochen vom Termin bis zum Eingang des dänischen kørekort per Post. Weg über die vollständige Prüfung (Länder ohne Abkommen): 3–6 Monate inklusive Fahrstunden, teoriprøve und praktisk prøve.
- Theorieprüfung erforderlich
- Nicht für Umtausch
- Praktische Prüfung erforderlich
- Nicht für Umtausch
- Ärztliche Untersuchung
- Erforderlich
- Gesamtkosten
- Direkter Umtausch Gruppe 1 / Gruppe 2: in der Regel DKK 1.150–1.800 (~155–240 €) inklusive Gebühr, ärztlichem Attest und Passfoto. Weg über die vollständige kontrollerende prøve (Länder ohne Abkommen): DKK 3.000–6.000 (~400–800 €) inklusive der Prüfungsgebühr von DKK 1.600 (Satz der Færdselsstyrelsen für 2026), Fahrstunden und Erste-Hilfe-Kurs. Vollständiger kørekort von Grund auf (ohne ausländischen Führerschein): DKK 15.000–22.000 (~2.000–2.950 €) — einer der teuersten in Europa.
Berechtigung nach Nationalität
EU/EWR-Bürger
EU-/EØS-Führerscheine (kørekort, ausgestellt in einem anderen EU- oder EØS-Land) sind in Dänemark nach § 125 der kørekortbekendtgørelsen (Kapitel 13, BEK nr 1723 af 13/12/2024) zum Führen eines Kraftfahrzeugs gültig. Führerscheine von den Färöer und aus Grönland sind gleichgestellt. Der Umtausch in einen dänischen kørekort ist freiwillig; bei der Verlängerung gelten dann die dänischen Regeln zur medizinischen Fahreignung sowie die Altersgrenzen. Für den Umtausch sind weder eine theoretische noch eine praktische Prüfung erforderlich.
US/UK-Bürger
Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales, Nordirland, Jersey, Guernsey, Gibraltar): Gruppe 1 — direkter Umtausch für Klasse B ohne Prüfung, innerhalb von 180 Tagen nach Wohnsitzbegründung. Antragstellende müssen Erklärungen unterzeichnen, dass der Führerschein in den letzten 5 Jahren nicht entzogen wurde. USA: Gruppe 2 — Umtausch ohne Prüfung, wenn die Inhaberin bzw. der Inhaber erklärt, in den letzten 2 Jahren aktiv ein Fahrzeug der Klasse B geführt zu haben UND der Führerschein in den letzten 5 Jahren nicht entzogen wurde; andernfalls ist eine kontrollerende prøve erforderlich. Sämtliche US-Bundesstaatsführerscheine werden anerkannt, unabhängig vom Bundesstaat.
Andere Nicht-EU-Bürger
Ein Führerschein aus einem Nicht-EU-/EØS-Land bleibt in Dänemark 180 Tage lang gültig, gerechnet ab dem Tag, an dem Sie sædvanlig bopæl (gewöhnlichen Wohnsitz — mindestens 185 Tage pro Jahr, in der Regel mit einer CPR-nummer registriert) begründen. Nach 180 Tagen muss der Führerschein in einen dänischen kørekort umgetauscht worden sein, um weiterhin fahren zu dürfen. Länder der Gruppe 1 und Gruppe 2 (siehe exchangeAgreements) können ohne Prüfung umtauschen; alle anderen müssen eine kontrollerende prøve (kontrollierende Theorie- und Praxisprüfung) bestehen. Quelle: kørekortbekendtgørelsen §§ 125–134 sowie Hinweise der Færdselsstyrelsen.
Studenten
Die 180-Tage-Frist beginnt mit dem Datum, an dem die sædvanlig bopæl begründet wird, nicht erst mit der CPR-Registrierung allein. Studierende, deren Aufenthalt unter 185 Tagen pro Jahr liegt, gelten unter Umständen nicht als dauerhaft ansässig und dürfen ihren heimischen Führerschein weiter nutzen — dies wird jedoch im Einzelfall beurteilt; für eine Auskunft kann die Færdselsstyrelsen unter udland@fstyr.dk kontaktiert werden. Sobald Sie folkeregistreret sind und einen längerfristigen Aufenthalt planen, gilt die 180-Tage-Regel.
Erforderliche Dokumente
- ✓Gültiger Reisepass oder EU-Personalausweis
- ✓CPR-nummer und Nachweis der folkeregistrering (häufig über das sundhedskort)
- ✓Aufenthaltstitel / opholdstilladelse (für Nicht-EU-Staatsangehörige)
- ✓Original des ausländischen kørekort (gültig, nicht abgelaufen)
- ✓Beglaubigte Übersetzung (Dänisch, Englisch, Französisch oder Deutsch), falls der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist
- ✓Lægeattest til kørekort (ärztliches Attest einschließlich synstest), ausgestellt von einer bzw. einem in Dänemark zugelassenen Ärztin bzw. Arzt — verpflichtend für alle Umtausche aus Nicht-EU-/EØS-Ländern; EU-/EØS-Inhaberinnen und -Inhaber benötigen es nur bei der Verlängerung
- ✓Passfoto (35 × 45 mm) — nach kørekort-Standard; kann beim Borgerservice für ca. DKK 130 angefertigt werden
- ✓Unterzeichnete Erklärung(en): (Gruppe 1) kein Fahrverbot in den letzten 5 Jahren; (Gruppe 2) aktive Nutzung der Klasse B in den letzten 2 Jahren + kein Fahrverbot in 5 Jahren
- ✓Für den Weg über die vollständige Prüfung: kørekortansøgning, førstehjælpsbevis (Erste-Hilfe-Schein) sowie Nachweis bestandener Theorie- und Praxisprüfung
Kostenaufstellung
- Umtausch-/Prüfungsgebühr
- DKK 520 — ombytningsgebyr (Umtauschgebühr, bestätigt vom Borgerservice der Københavns Kommune für 2026). Umtausch für Motorrad / Mofa (lille / stor knallert): DKK 270. Hinweis: Die Færdselsstyrelsen hat eine Anhebung der kørekort-gebyrer um 25 % für später im Jahr 2026 vorgeschlagen; bestätigen Sie den aktuellen Satz am Antragstag bei Ihrem Borgerservice.
- Ärztliche Untersuchung
- Lægeattest (ärztliches Attest mit Sehtest) — DKK 500–1.000, von der Ärztin bzw. dem Arzt individuell festgelegt (keine gesetzliche Gebühr). Das Formular wird beim Borgerservice-Termin ausgehändigt und von einer læge innerhalb von 3 Monaten vor Antragstellung ausgefüllt.
- Übersetzung
- DKK 300–800, falls der ausländische Führerschein nicht in lateinischer Schrift bzw. nicht in Dänisch / Englisch / Französisch / Deutsch ausgestellt ist — muss von einer autoriseret translatør (autorisierte Übersetzerin bzw. autorisierter Übersetzer) angefertigt werden.
- Geschätzte Gesamtkosten
- Direkter Umtausch Gruppe 1 / Gruppe 2: in der Regel DKK 1.150–1.800 (~155–240 €) inklusive Gebühr, ärztlichem Attest und Passfoto. Weg über die vollständige kontrollerende prøve (Länder ohne Abkommen): DKK 3.000–6.000 (~400–800 €) inklusive der Prüfungsgebühr von DKK 1.600 (Satz der Færdselsstyrelsen für 2026), Fahrstunden und Erste-Hilfe-Kurs. Vollständiger kørekort von Grund auf (ohne ausländischen Führerschein): DKK 15.000–22.000 (~2.000–2.950 €) — einer der teuersten in Europa.
Führerschein-Umtauschvereinbarungen
Direkter Umtausch (Keine Prüfung erforderlich) · 28
Führerschein-Umtauschvereinbarungen
Direkter Umtausch (Keine Prüfung erforderlich) · 28
Keine Vereinbarung (Vollständige Prüfung erforderlich): Alle anderen Länder — darunter Indien, China, Pakistan, Thailand, Vietnam, Philippinen, Malaysia, Indonesien, Türkei, VAE, Saudi-Arabien, Südafrika, Ägypten, Marokko, Nigeria, Kenia, Mexiko, Argentinien, Kolumbien — müssen nach Wohnsitzbegründung die vollständige kontrollierende Prüfung (Theorie + Praxis) in einem Prüfungszentrum der Færdselsstyrelsen ablegen.
Tipps für Expats in Dänemark
- Die Frist für den Umtausch eines Nicht-EU-Führerscheins beträgt 180 Tage ab Begründung der sædvanlig bopæl — nicht 14 Tage, wie häufig fälschlich angegeben. Die Zahl von 14 Tagen kursiert in veralteten Expat-Ratgebern, hat aber keine Grundlage in der kørekortbekendtgørelsen.
- Seit 2024 ist die teoriprøve der Færdselsstyrelsen in jedem digitalen Prüfungszentrum in Dänemark auf Englisch verfügbar — eine wesentliche Änderung gegenüber dem rein dänischen Verfahren vor 2024. Die praktisk prøve bleibt auf Dänisch.
- US-amerikanische Fahrerinnen und Fahrer gehören zur Gruppe 2: Sie können in der Regel ohne Prüfung umtauschen, wenn sie die Erklärung zur „aktiven Nutzung“ unterzeichnen (in den letzten 2 Jahren ein Fahrzeug der Klasse B geführt). Vermeiden Sie den Weg über die vollständige Prüfung, den ältere Ratgeber beschreiben.
- Dänemark erkennt Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich, Japan, Südkorea, der Schweiz, Taiwan, Russland, der Ukraine, Brasilien sowie aus dem ACT (Australian Capital Territory) in Gruppe 1 an — keine Prüfung, keine Erklärung zur aktiven Nutzung; lediglich DKK 520 zahlen und eine lægeattest einreichen.
- Der Antrag wird bei einem beliebigen Borgerservice eingereicht, unabhängig von Ihrer Heimat-kommune. Sie können einen Termin vorab über borger.dk buchen; bringen Sie den Originalreisepass, Ihre CPR-nummer, den ausländischen Führerschein, eine lægeattest mit Datum innerhalb der letzten 3 Monate sowie ein Foto im Format 35 × 45 mm mit (der Borgerservice bietet einen Fotoautomaten für DKK 130).
- Die CPR-nummer wird bei der Ankunft beim folkeregister der kommune ausgestellt und ist für den Antrag erforderlich — sie löst jedoch NICHT die 180-Tage-Frist aus. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sie sædvanlig bopæl (gewöhnlichen Wohnsitz) begründen; das ist für die meisten Expats in der Praxis dasselbe Datum.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange darf ich in Dänemark mit meinem ausländischen Führerschein fahren?
Kann ich die dänische Theorieprüfung auf Englisch ablegen?
Was besagt die 180-Tage-Regel und sind es nicht „14 Tage“?
Kann ich meinen US-Führerschein in Dänemark umtauschen?
Kann ich meinen britischen Führerschein in Dänemark umtauschen?
Welche Nicht-EU-Länder haben Umtauschabkommen mit Dänemark?
Brauche ich für den Umtausch ein ärztliches Attest?
Wie viel kostet der Umtausch im Jahr 2026?
Wo reiche ich meinen Umtauschantrag ein?
Muss ich Dänisch sprechen, um zu fahren oder meinen Führerschein umzutauschen?
Was passiert, wenn ich die 180-Tage-Frist versäume?
Ist für den Umtausch ein „Erste-Hilfe-Kurs“ erforderlich?
Offizielle Quellen
Færdselsstyrelsen (Danish Road Traffic Authority) — licence rules + test administration; Borgerservice (municipal citizen services) — applications; Rigspolitiet — card issuance
https://www.fstyr.dk
Informationen zum Führerscheinumtausch
https://www.fstyr.dk/privat/koerekort/koerekort-og-udland/ombytning-af-udenlandsk-koerekort