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Verifiziert am 24. April 2026Aktualisiert am 24. April 2026

Führerschein in Rumänien für Expats

Ja, für EU/EWR: nutzbar während der Gültigkeit (Umtausch freiwillig). Anerkannte Nicht-EU-Führerscheine: nutzbar bis der ausländische Führerschein abläuft oder die Inhaberin bzw. der Inhaber den Umtausch wählt — keine allgemeine gesetzliche Frist. Praktische Grenze: Artikel 27 Absatz 4 OUG 195/2002 verbietet das gleichzeitige Halten zweier nationaler Führerscheine.. Danach müssen Sie auf einen Rumänien Führerschein umstellen. Die offizielle Prüfung ist nur auf Rumänisch, aber Sie können mit AutoviaTest auf Englisch üben.

Kostenlos üben →🇷🇴 Rumänien üben

Wichtige Fakten: Rumänien Führerschein für Expats

Prüfungsbehörde
DGPCI — Direcția Generală Permise de Conducere și Înmatriculări
Offizielle Prüfungssprache
Rumänisch, Englisch, Französisch, Deutsch, Ungarisch
Übergangsfrist
EU/EWR: nutzbar während der Gültigkeit (Umtausch freiwillig). Anerkannte Nicht-EU-Führerscheine: nutzbar bis der ausländische Führerschein abläuft oder die Inhaberin bzw. der Inhaber den Umtausch wählt — keine allgemeine gesetzliche Frist. Praktische Grenze: Artikel 27 Absatz 4 OUG 195/2002 verbietet das gleichzeitige Halten zweier nationaler Führerscheine.
Bearbeitungszeit
Etwa 5 Werktage Standardlieferung, höchstens 14 Kalendertage, nachdem die Akte beim SPCRPCIV angenommen wurde (Servicekatalog der DGPCI).
Theorieprüfung erforderlich
Nicht für Umtausch
Praktische Prüfung erforderlich
Nicht für Umtausch
Ärztliche Untersuchung
Erforderlich
Gesamtkosten
Etwa 250–550 RON für einen Umtausch (preschimbare). Vollständiger Erstführerschein an einer Fahrschule, mit 30 Theorie- und 30 Praxisstunden zuzüglich Prüfungen: in der Regel 2.800–4.500 RON je nach Stadt und Getriebeart.

Berechtigung nach Nationalität

🇪🇺EU/EWR-Bürger

Führerscheine aus der EU bzw. dem EWR sind in Rumänien während ihrer Gültigkeit anerkannt — ein Umtausch (preschimbare) ist freiwillig, nicht verpflichtend. Artikel 83 der OUG 195/2002 (Codul Rutier) erkennt Führerscheine an, die von EU-Mitgliedstaaten sowie von Vertragsstaaten der Genfer Straßenverkehrskonvention von 1949 und der Wiener Straßenverkehrskonvention von 1968 ausgestellt wurden. EU-Inhaberinnen und -Inhaber können sich nach freier Wahl per einfachem Verwaltungsumtausch (Verfahren nach Anexa 1 gemäß Ordin MAI 163/2011) für eine rumänische Karte entscheiden, ohne Theorie- oder Praxisprüfung, wenn ihr Führerschein verloren bzw. beschädigt oder abgelaufen ist oder wenn sie aus eigenem Entschluss einen rumänischen „permis de conducere" erwerben. Das MAI bestätigt, dass es für EU-Inhaberinnen und -Inhaber keine allgemeine 90-Tage-Frist gibt.

🇺🇸🇬🇧US/UK-Bürger

USA: Die Vereinigten Staaten stehen auf Anexa 3 des Ordin MAI 163/2011 — der direkte Umtausch ohne Theorie- oder Praxisprüfung ist möglich, sobald in Rumänien „rezidență normală" begründet ist. Eine beglaubigte rumänische Übersetzung des US-Führerscheins ist erforderlich. Vereinigtes Königreich / Nordirland: zum 1. Januar 2021 (nach dem Brexit) auf Anexa 2 des Ordin MAI 163/2011 aufgenommen. UK-Führerscheine werden in Rumänien weiterhin ohne Prüfung umgetauscht, weil das Vereinigte Königreich 2018 der Wiener Konvention von 1968 beigetreten ist. Für den Umtausch eines UK-Führerscheins werden insbesondere ein DVLA- bzw. DVA-„Check Code" (Prüfung des Fahrerregisters, 21 Tage gültig, einmalig nutzbar) sowie eine beglaubigte rumänische Übersetzung verlangt. GOV.UK bestätigt: „you can exchange [your UK licence] without having to take a test."

🌍Andere Nicht-EU-Bürger

Wer einen Führerschein aus einem Nicht-EU-/EWR-Staat besitzt, darf in Rumänien mit dem ausländischen Führerschein fahren, solange das Ausstellungsland auf der Liste der anerkannten Staaten steht (Anexa 2 — Vertragsstaaten der Wiener Konvention; Anexa 3 — bestimmte bilaterale Staaten) gemäß Ordin MAI 163/2011. Ein direkter Verwaltungsumtausch „fără examinare sau testare" (ohne Prüfung oder Test) ist möglich, sobald die Inhaberin bzw. der Inhaber in Rumänien „domiciliu, reședință sau rezidență normală" hat (185-Tage-Regel, Umsetzung der Richtlinie 2006/126/EG). Aus nicht anerkannten Staaten: vollständige rumänische Theorie- und Praxisprüfung beim SPCRPCIV erforderlich. Das rumänische Recht sieht keine allgemeine harte Umtauschfrist von „90 Tagen" oder „6 Monaten" für den ausländischen Führerschein selbst vor — die Einschränkung ergibt sich aus Artikel 27 Absatz 4 OUG 195/2002 (es ist nicht zulässig, gleichzeitig zwei nationale Führerscheine zu besitzen, sobald ein rumänischer ausgestellt wurde) sowie aus dem Status des Ausstellungsstaates als anerkanntes Land.

🎓Studenten

In Rumänien eingeschriebene ausländische Studierende dürfen ihren gültigen ausländischen Führerschein (mit Internationalem Führerschein, falls ihr Heimatland nicht Vertragspartei der Wiener Konvention von 1968 ist) während ihres genehmigten Aufenthalts nutzen. Artikel 24 Absatz 4 OUG 195/2002 berechtigt ausländische Staatsangehörige sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger ausdrücklich, „care își stabilesc domiciliul ori reședința în România ori, după caz, care studiază în România", die Theorieprüfung in einer Sprache des internationalen Verkehrs abzulegen (Rumänisch, Englisch, Französisch, Deutsch oder Ungarisch gemäß Ordin MAI 268/2010 in Verbindung mit Ordin 82/2013).

Erforderliche Dokumente

  • ✓Cerere tip (Antragsformular, Anexa 4 des Ordin MAI 163/2011) — in Großbuchstaben ausgefüllt und unterschrieben
  • ✓Original des ausländischen Führerscheins (wird einbehalten) zuzüglich traducere legalizată în limba română (beglaubigte rumänische Übersetzung), sofern nicht in einer romanischen bzw. anerkannten Sprache ausgestellt
  • ✓Identitätsnachweis: Reisepass + permis de ședere bzw. certificat de înregistrare (Aufenthaltstitel oder Anmeldebescheinigung) für ausländische Staatsangehörige; carte de identitate für rumänische Staatsangehörige — Original und Kopie
  • ✓Fișa medicală im Original, ausgefüllt von einer zugelassenen medizinischen Einrichtung, mit dem Ergebnis „APT CONDUCĂTOR AUTO" für die im Führerschein eingetragenen Klassen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. d Ordin 163/2011, 1 Jahr gültig)
  • ✓Dovada achitării taxei de 89 RON (Zahlungsnachweis über die Führerscheinkartengebühr von 89 Lei) per ghișeul.ro, an Schaltern von BCR/CEC oder an SelfPay-Terminals
  • ✓Für Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich / Nordirland: DVLA- oder DVA-„Check Code" (einmalig nutzbar, 21 Tage gültig) zuzüglich Fahrerregisterauszug
  • ✓Für US-Führerscheine: beglaubigte rumänische Übersetzung des vom Bundesstaat ausgestellten Führerscheins; Nachweis des US-Bundesstaates, in dem der Führerschein ausgestellt wurde
  • ✓Aktuelles Passfoto (in den meisten Kreisen in der Fotokabine des SPCRPCIV aufgenommen)

Kostenaufstellung

Umtausch-/Prüfungsgebühr
89 RON — reguläre Gebühr für die Führerscheinkarte (taxa permis auto), seit 2020 unverändert (DGPCI-Katalog 2026). Zahlung per ghișeul.ro, an Bankschaltern von BCR/CEC oder per SelfPay.
Ärztliche Untersuchung
Etwa 150–300 RON für die fișa medicală bei einer zugelassenen medizinischen Einrichtung (Satz wird vom jeweiligen Anbieter festgelegt).
Übersetzung
Etwa 50–150 RON für eine beglaubigte rumänische Übersetzung des ausländischen Führerscheins durch eine vereidigte Übersetzerin bzw. einen vereidigten Übersetzer (Notarstempel).
Geschätzte Gesamtkosten
Etwa 250–550 RON für einen Umtausch (preschimbare). Vollständiger Erstführerschein an einer Fahrschule, mit 30 Theorie- und 30 Praxisstunden zuzüglich Prüfungen: in der Regel 2.800–4.500 RON je nach Stadt und Getriebeart.

Führerschein-Umtauschvereinbarungen

Direkter Umtausch (Keine Prüfung erforderlich) · 60

EU member states (all 27)EEA: Iceland, Liechtenstein, NorwaySwitzerlandUnited Kingdom of Great Britain and Northern Ireland (Anexa 2 since 1 January 2021)AlbaniaArmeniaAzerbaijanBahamasBahrainBelarusBosnia and HerzegovinaBrazilCentral African RepublicCongoCôte d'IvoireCroatia (now EU)CubaGeorgiaGuyanaIranIsraelKazakhstanKenyaKuwaitKyrgyzstanLiberiaMonacoMongoliaMontenegroMoroccoMoldovaNigeriaNorth MacedoniaPakistanPeruPhilippinesRussian FederationSan MarinoSenegalSerbiaSeychellesSouth AfricaTajikistanTunisiaTurkmenistanUkraineUnited Arab EmiratesUruguayUzbekistanZimbabweCanadaRepublic of Korea (South Korea)EgyptJordanJapanLebanonSyriaUnited States of AmericaTurkeyPeople's Republic of China (category B only — pending bilateral treaty)

Keine Vereinbarung (Vollständige Prüfung erforderlich): Staaten, die nicht in Anexa 1, 2 oder 3 des Ordin MAI 163/2011 aufgeführt sind (z. B. Indien, die meisten weiteren Staaten Subsahara-Afrikas, mehrere lateinamerikanische Staaten, Australien, Neuseeland, Saudi-Arabien) — Inhaberinnen und Inhaber müssen die vollständige rumänische Theorieprüfung (auf Rumänisch, Englisch, Französisch, Deutsch oder Ungarisch) und die Praxisprüfung beim SPCRPCIV bestehen.

Tipps für Expats in Rumänien

  • 💡2024 wurde die Behörde umbenannt: DRPCIV → DGPCI (Direcția Generală Permise de Conducere și Înmatriculări). Viele Drittseiten verwenden noch den alten Namen; das offizielle Portal ist dgpci.mai.gov.ro.
  • 💡Rumänien hat KEINE verpflichtende 90-Tage-Umtauschfrist — ein weit verbreiteter Expat-Mythos. Ausländische Führerscheine aus EU/EWR sowie aus Staaten der Anexa 1–3 des Ordin MAI 163/2011 bleiben während Ihres Aufenthalts zum Fahren gültig, bis sie ablaufen oder Sie sich für den Umtausch entscheiden.
  • 💡Die Theorieprüfung kann von ausländischen Personen, die in Rumänien einen Wohnsitz begründen, rechtmäßig auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Ungarisch abgelegt werden (Ordin MAI 268/2010 + Art. 24 Abs. 4 OUG 195/2002). Die offiziellen Vorbereitungsfragebögen sind allerdings weiterhin auf Rumänisch — englischsprachige Übung ist daher unerlässlich.
  • 💡Aviz psihologic (psychologische Untersuchung) ist für den Umtausch eines bestehenden ausländischen Führerscheins NICHT erforderlich. Erforderlich ist sie für den Ersterwerb eines rumänischen Führerscheins und für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer — nicht für die preschimbare nach Ordin 163/2011.
  • 💡Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich / Nordirland bleiben auch nach dem Brexit ohne Prüfung umtauschbar, da das Vereinigte Königreich Vertragspartei der Wiener Konvention von 1968 (seit 2018) ist und auf Anexa 2 des Ordin MAI 163/2011 steht.
  • 💡US-Führerscheine sind ohne Prüfung umtauschbar (USA stehen auf Anexa 3 des Ordin 163/2011) — in Europa ungewöhnlich; viele EU-Länder bieten keinen flächendeckenden Umtausch von US-Führerscheinen an.
  • 💡„Rezidență normală" bedeutet mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr in Rumänien (EU-Richtlinie 2006/126/EG, umgesetzt). Dieselbe Schwelle gilt für das Recht, einen rumänischen Führerschein zu beantragen oder darauf umzutauschen.
  • 💡Die Führerscheinkarte (permis de conducere categoria B) ist ab Ausstellung 10 Jahre gültig. Die fișa medicală ist 1 Jahr gültig.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich meinen EU-Führerschein umtauschen, wenn ich nach Rumänien ziehe?
Nein — der Umtausch ist freiwillig. Artikel 83 der OUG 195/2002 erkennt EU-Führerscheine während ihrer Gültigkeit an, und das rumänische Innenministerium bestätigt, dass es keine allgemeine Frist gibt. Sie können sich jederzeit für einen freiwilligen Umtausch beim örtlichen SPCRPCIV entscheiden (Verfahren „preschimbare fără examinare" — Verwaltungsumtausch ohne Prüfung).
Gibt es in Rumänien tatsächlich eine 90-Tage-Frist für den Umtausch eines Nicht-EU-Führerscheins?
Nein. Das ist ein weit verbreiteter Expat-Mythos. Weder OUG 195/2002 noch Ordin MAI 163/2011 sehen eine allgemeine Frist von 90 Tagen oder 6 Monaten vor. Steht Ihr Land auf Anexa 1–3 des Ordin 163/2011 (z. B. USA, Vereinigtes Königreich, Kanada, Japan, Südkorea, Schweiz, Moldau, Serbien, Ukraine), dürfen Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren und jederzeit administrativ umtauschen, sobald Sie in Rumänien „rezidență normală" (185 Tage/Jahr) haben.
Kann ich meinen US-Führerschein in Rumänien ohne Prüfung umtauschen?
Ja. Die Vereinigten Staaten sind in Anexa 3 des Ordin MAI 163/2011 aufgeführt (Staaten, die nicht Vertragspartei der Wiener Konvention sind, deren Führerscheine aber dennoch ohne Prüfung umgetauscht werden). Sie benötigen den Original-US-Führerschein, eine beglaubigte rumänische Übersetzung, Ihren Aufenthaltstitel, eine fișa medicală mit dem Ergebnis „apt" sowie den Zahlungsnachweis über die 89 RON. Der Umtausch dauert etwa 5 Werktage.
Funktioniert mein UK-Führerschein in Rumänien nach dem Brexit weiterhin?
Ja. Das Vereinigte Königreich wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Anexa 2 des Ordin MAI 163/2011 aufgenommen, weil es 2018 die Wiener Straßenverkehrskonvention von 1968 ratifiziert hat. UK- und nordirische Führerscheine werden in Rumänien weiterhin ohne Theorie- oder Praxisprüfung umgetauscht. Sie benötigen einen DVLA- oder DVA-Check Code (einmalig nutzbar, 21 Tage gültig), eine rumänische Übersetzung sowie die übliche fișa medicală und die Gebühr von 89 RON.
Kann ich die rumänische Theorieprüfung auf Englisch ablegen?
Ja — von Gesetzes wegen. Artikel 24 Absatz 4 OUG 195/2002, umgesetzt durch Ordin MAI 268/2010 (geändert durch Ordin 82/2013), berechtigt ausländische Staatsangehörige sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in Rumänien einen Wohnsitz oder einen Studienaufenthalt begründen, die Theorieprüfung auf Rumänisch, Ungarisch, Englisch, Französisch oder Deutsch zu beantragen. Die Praxisprüfung wird auf Rumänisch abgelegt. Beachten Sie, dass die offiziellen chestionare de pregătire (Vorbereitungsfragebögen) der DGPCI auf Rumänisch sind — nutzen Sie die englische Übung von AutoviaTest, um sich vor der Buchung der offiziellen Prüfung vorzubereiten.
Benötige ich eine psychologische Untersuchung (aviz psihologic) für den Umtausch meines Führerscheins?
Nein. Aviz psihologic ist für den Ersterwerb eines rumänischen Führerscheins, für Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer (Klassen C, D, Tr) sowie nach bestimmten Verkehrsverstößen erforderlich — NICHT für den Verwaltungsumtausch (preschimbare) eines gültigen ausländischen Führerscheins nach Ordin MAI 163/2011. Erforderlich ist nur die fișa medicală.
Was ist „rezidență normală" und warum ist das wichtig?
„Rezidență normală" (normaler Wohnsitz) ist das in das rumänische Recht übernommene Konzept der EU-Richtlinie 2006/126/EG: mindestens 185 Tage pro Kalenderjahr in Rumänien aufgrund persönlicher und/oder beruflicher Bindungen. Um Ihren Führerschein beim SPCRPCIV umzutauschen, müssen Sie „rezidență normală" in Rumänien erklären und einen gültigen permis de ședere oder ein gültiges certificat de înregistrare vorlegen. Ohne diese ist das örtliche SPCRPCIV nicht örtlich zuständig.
Wo tausche ich meinen Führerschein um — bei der DGPCI in Bukarest oder bei meiner örtlichen Stelle?
Beim örtlichen SPCRPCIV (Serviciul Public Comunitar Regim Permise de Conducere și Înmatriculare a Vehiculelor) im Kreis, in dem Sie ansässig sind. Die DGPCI in Bukarest (Șos. Pipera 49) ist die zentrale Behörde und betreibt das Online-Portal (https://dgpci.mai.gov.ro/), die Akte wird jedoch beim Kreis-SPCRPCIV eingereicht und dort wird die rumänische Karte abgeholt (oder zugesandt).
Wie viel kostet der Umtausch meines Führerscheins in Rumänien?
Die Gebühr für die Führerscheinkarte beträgt 89 RON (taxa permis auto, festgelegt von der DGPCI; seit 2020 unverändert). Hinzu kommen rund 150–300 RON für die fișa medicală und 50–150 RON für eine beglaubigte rumänische Übersetzung, falls Ihr ausländischer Führerschein nicht in einer romanischen Sprache ausgestellt ist. Insgesamt: etwa 250–550 RON. Die Gebühr wird per ghișeul.ro, an Bankschaltern von BCR/CEC oder an SelfPay-Terminals entrichtet.
Wie lange dauert der Umtausch?
Die reguläre Bearbeitung beim SPCRPCIV beträgt etwa 5 Werktage ab Einreichung, höchstens 14 Kalendertage, gemäß Servicekatalog der DGPCI. Die rumänische Karte wird an die in der Akte angegebene Adresse zugesandt. Eine Terminbuchung über dgpci.mai.gov.ro ist der schnellste Weg — die Verfügbarkeit ohne Termin variiert je nach Kreis.
Ist der rumänische Führerschein 10 Jahre gültig?
Ja — ein Führerschein der Klasse B (Pkw) wird ab dem Datum der neuen Karte für 10 Jahre ausgestellt; danach ist eine Verlängerung (ebenfalls preschimbare genannt) mit einer neuen fișa medicală erforderlich. Die Gebühr von 89 RON gilt auch für die Verlängerung. Berufskraftfahrerklassen (C, D, Tr) haben kürzere Gültigkeiten (in der Regel 5 Jahre) und erfordern zusätzliche medizinische und psychologische Untersuchungen.
Darf ich in Rumänien fahren, während ich auf die neue Karte warte?
Ja — sobald Sie Ihre Akte beim SPCRPCIV eingereicht und Ihren ausländischen Führerschein abgegeben haben, stellt die Stelle eine „dovadă înlocuitoare" (Ersatznachweis) aus, die Ihnen während der bis zu 14 Tage dauernden Bearbeitung das Fahren in Rumänien erlaubt. Dieser Nachweis ist nicht zum Fahren im Ausland gültig.

Offizielle Quellen

DGPCI — Direcţia Generală Permise de Conducere și Înmatriculări (Ministerul Afacerilor Interne). Formerly known as DRPCIV; renamed in 2024.

https://dgpci.mai.gov.ro/

Informationen zum Führerscheinumtausch

https://dgpci.mai.gov.ro/document-details/permise/5ab135f3fa4e9422012c2bb1

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