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Führerscheinumtausch

Umtausch Ihres ausländischen Führerscheins in einen lokalen

Zuletzt aktualisiert: 28. Mai 2026

Wie läuft der Umtausch eines Führerscheins ab?

Das Muster in der gesamten EU: Anspruchsberechtigung auf der Liste der zuständigen Behörde prüfen, Unterlagenpaket zusammenstellen, Antrag einreichen (online in Spanien über DGT, in Frankreich über ANTS, in Deutschland persönlich bei der Führerscheinstelle), erforderliche ärztliche oder Sehprüfung absolvieren, den Original-Auslandsführerschein abgeben und ein vorläufiges Dokument erhalten, während der neue Führerschein hergestellt wird. Spanien stellt eine autorización temporal aus, mit der Sie in der Wartezeit fahren dürfen. Frankreich verschickt einen récépissé. Deutschland händigt den neuen Führerschein üblicherweise innerhalb von vier bis acht Wochen aus. Steht Ihr Land nicht auf der bilateralen Liste, müssen Sie stattdessen die vollständige Theorie- und Praxisprüfung ablegen.

Das Muster in der gesamten EU: Anspruchsberechtigung auf der Liste der zuständigen Behörde prüfen, Unterlagenpaket zusammenstellen, Antrag einreichen (online in Spanien über DGT, in Frankreich über ANTS, in Deutschland persönlich bei der Führerscheinstelle), erforderliche ärztliche oder Sehprüfung absolvieren, den Original-Auslandsführerschein abgeben und ein vorläufiges Dokument erhalten, während der neue Führerschein hergestellt wird. Spanien stellt eine autorización temporal aus, mit der Sie in der Wartezeit fahren dürfen. Frankreich verschickt einen récépissé. Deutschland händigt den neuen Führerschein üblicherweise innerhalb von vier bis acht Wochen aus. Steht Ihr Land nicht auf der bilateralen Liste, müssen Sie stattdessen die vollständige Theorie- und Praxisprüfung ablegen.

EU- und EWR-Führerscheine werden gemäß Article 11 of Directive 2006/126/EC automatisch ohne Prüfung umgetauscht. Darüber hinaus gibt es bilaterale Abkommen, die je nach Aufnahmestaat variieren und kurzfristig geändert werden können. Spanien (DGT) hat derzeit direkte Umtauschvereinbarungen mit dem Vereinigten Königreich, der Schweiz, Andorra, Monaco und etwa 20 lateinamerikanischen und asiatischen Ländern (darunter Argentinien, Chile, Kolumbien, Peru, Brasilien, Japan, Südkorea, die Philippinen). Das deutsche KBA veröffentlicht Anlage 11 zur FeV mit den Ländern mit vollständigem oder teilweisem Umtausch – US-Führerscheine variieren je nach Bundesstaat. Frankreich listet die berechtigten Länder auf der Service-Public.fr-Seite „Échange d'un permis étranger" auf. Prüfen Sie stets die aktuelle Liste der zuständigen Behörde – die Abkommen werden jährlich aktualisiert.

Standardunterlagen bei den meisten europäischen Behörden: Original-Auslandsführerschein, beglaubigte Übersetzung, falls der Führerschein nicht in der Sprache des Aufnahmestaats oder nicht im Standard-EU-Format vorliegt (Spanien akzeptiert EU-Führerscheine ohne Übersetzung; Deutschland verlangt für Nicht-EU-Führerscheine eine Beglaubigung durch ADAC oder vereidigte Übersetzer), Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes, Reisepass, zwei aktuelle biometrische Fotos, ein ärztliches Tauglichkeitszeugnis (psicotécnico in Spanien, Sehtest plus Erste-Hilfe-Kurs in Deutschland für bestimmte Kategorien) und das Antragsformular mit Zahlungsbeleg. Die spanische DGT listet die genaue Checkliste pro Nationalität auf sede.dgt.gob.es. Frankreich leitet Anträge über ANTS. Deutschland bearbeitet sie über die örtliche Führerscheinstelle. Bringen Sie Originale und Kopien mit – die Behörden behalten in der Regel den ausländischen Führerschein ein.

Spanien: Die Umtauschgebühr der DGT beträgt 2026 28,79 € (Tasa 4.1, veröffentlicht auf sede.dgt.gob.es), zuzüglich etwa 30–50 € für das psicotécnico-Gutachten und 40–80 € für eine beglaubigte Übersetzung, falls erforderlich. Deutschland: Die Führerscheinstelle berechnet 35–44 € (FeV-Gebührentabelle), zuzüglich 30–60 € für den Sehtest und 40–60 € für den Erste-Hilfe-Kurs, sofern beim Nicht-EU-Umtausch erforderlich. Frankreich: Der Umtausch über ANTS ist verfahrenstechnisch kostenlos, Antragsteller zahlen jedoch für die beglaubigte Übersetzung (30–60 €). Vereinigtes Königreich: DVLA verlangt 43 £ für einen ersten britischen Führerschein und 14 £ für die Erneuerung der Fotokarte. Rechnen Sie in den meisten Ländern mit Gesamtkosten von 100–200 €.

Spanien: 3–6 Wochen für EU-Führerscheine über die DGT; 2–4 Monate für Nicht-EU-Umtausche, die eine Echtheitsbestätigung durch die ausländische Behörde erfordern (die DGT veröffentlicht aktuelle Wartezeiten auf sede.dgt.gob.es). Frankreich: ANTS benötigt nach offiziellen Angaben von Service-Public.fr durchschnittlich 3–6 Monate für Nicht-EU-Umtausche, wobei zwischenzeitlich ein vorläufiger récépissé ausgestellt wird. Deutschland: 4–8 Wochen für unkomplizierte EU-Umtausche; länger, wenn die Führerscheinstelle eine Überprüfung beim Ausstellerstaat anfordert. DVLA im Vereinigten Königreich: 3 Wochen in Standardfällen. Reichen Sie den Antrag mindestens drei Monate vor Ablauf Ihres ausländischen Führerscheins oder Ihrer Fahrberechtigung ein, insbesondere wenn Sie beruflich auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Innerhalb der EU/des EWR ist keine Prüfung erforderlich – Article 11 of Directive 2006/126/EC schreibt den Umtausch ohne Prüfung vor. Außerhalb davon hängt die Antwort davon ab, ob Ihr Land auf der bilateralen Liste der zuständigen Behörde steht. Beim spanischen DGT entfallen beide Prüfungen für etwa 25 gelistete Nicht-EU-Länder; Staatsangehörige nicht gelisteter Länder (einschließlich der Vereinigten Staaten und Kanadas auf Bundesebene) müssen die vollständige Theorie- und Praxisprüfung ablegen. Die deutsche FeV Anlage 11 gewährt einigen US-Bundesstaaten und australischen Bundesstaaten einen vollständigen Umtausch, anderen eine teilweise Befreiung und dem Rest eine vollständige Nachprüfung. Berufskategorien (C, D und CE/DE) erfordern unabhängig von der Staatsangehörigkeit häufig zusätzliche Prüfungen.

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Quellen

Jede regulatorische und numerische Aussage in diesen FAQ ist an einer offiziellen Primärquelle verankert. Die folgenden Referenzen sind die Dokumente, die wir konsultiert haben; prüfen Sie sie für die aktuelle Version jeder Regel, die Ihren Fall betrifft.

  • EU-Richtlinie 2006/126/EG — Europäische Führerschein-Richtlinie — Klassen, Gültigkeit, gegenseitige Anerkennung
  • EU-Richtlinie (EU) 2015/413 — Grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsverstößen
  • Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (1968) — Internationaler Rahmen für Verkehrsregeln und Anerkennung des IFS
  • DGT (Spanien) — Dirección General de Tráfico — spanische Verkehrsbehörde
  • DVLA / DVSA (Vereinigtes Königreich) — Britische Behörde für Fahrer- und Fahrzeugstandards
  • Kraftfahrt-Bundesamt / BMDV (Deutschland) — Deutsches Kraftfahrt-Bundesamt
  • Service-Public.fr (Frankreich) — Offizielles französisches Regierungsportal für den permis de conduire
  • Motorizzazione Civile (Italien) — Italienisches Ministerium für Infrastruktur und Verkehr
  • RDW / CBR (Niederlande) — Niederländische Führerscheinbehörde und Prüfungsinstitut

Diese FAQ wurde von KI übersetzt und von einem zweiten Modell auf Terminologie und juristische Präzision geprüft. Muttersprachler — bitte melden Sie Korrekturen in unserem Issue-Tracker.

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