Gebotsschilder
Zeigen erforderliche Handlungen oder Richtungen. Meist rund mit blauem Hintergrund.
Über Gebotsschilder
Gebotsschilder sind in Anhang 1, Abschnitt D des Wiener Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen von 1968 definiert. Die Standardform ist eine kreisförmige Scheibe mit blauem Grund und dem vorgeschriebenen Symbol in Weiß; in Ländern, die die alternative Form bevorzugen, kann eine weiße Scheibe mit rotem Rand und schwarzem Symbol verwendet werden und ist nach dem Übereinkommen ebenso gültig. Abschnitt D umfasst vorgeschriebene Fahrtrichtungen (Abschnitt D.1a abbiegen oder geradeaus fahren), vorgeschriebene Kreisverkehrzirkulation (Abschnitt D.3), die Vorbeifahrtsangabe an Trenninseln und Hindernissen (Abschnitt D.2), vorgeschriebene Rad-, Fuß- und Reitwege (Abschnitt D.4 bis Abschnitt D.8), Schneekettenpflicht (Abschnitt D.9) und Mindestgeschwindigkeit (Abschnitt D.10).
Das prägende Fahrerverhaltensprinzip von Abschnitt D ist positive Verpflichtung: das Schild verlangt vom Fahrer eine bestimmte Handlung — in eine vorgegebene Richtung abbiegen, um die Mittelinsel zirkulieren, mindestens die angegebene Geschwindigkeit halten, Schneeketten anlegen —, statt nur eine zu unterlassen. Die Verpflichtung gilt vom Schild bis zur Aufhebung durch ein entsprechendes Endeschild, die nächste Kreuzung oder eine Zusatztafel, die ihren Geltungsbereich begrenzt.
Alle Gebotsschilder
Rechts Abbiegen
Sie müssen an dieser Kreuzung rechts abbiegen. Andere Richtungen sind verboten.
Wann Sie es sehen
Sie sehen dieses Schild an Einmündungen und kanalisierten Ausfahrten, an denen nur eine Fahrtrichtung erlaubt ist, typischerweise um ein Einbahnstraßensystem zu erhalten oder ein verbotenes Manöver durchzusetzen.
Was Sie tun müssen
Sie müssen der durch den Pfeil angezeigten Richtung folgen. Sie dürfen weder geradeaus weiterfahren noch gegen den Pfeil abbiegen.
Quelle: Vienna 1968 Abschnitt D.1(a)
Kreisverkehr
Kreisverkehr befahren und in angegebener Richtung fahren. Vorfahrt dem Verkehr im Kreis gewähren.
Wann Sie es sehen
Sie sehen dieses Schild an der Einfahrt in einen Kreisverkehr, typischerweise zusammen mit einem Abschnitt B.1-Vorfahrt-gewähren-Schild, das dem im Kreisverkehr befindlichen Verkehr Vorrang gewährt.
Was Sie tun müssen
Sie müssen den Kreisverkehr in der durch die Pfeile angezeigten Richtung befahren, dem zirkulierenden Verkehr gemäß dem begleitenden Abschnitt B.1-Schild Vorrang gewähren und dürfen die Mittelinsel nicht überfahren.
Länderspezifische Varianten
In Rechtslenkerländern (Vereinigtes Königreich, Irland, Australien, Indien, südliches Afrika) verlaufen die Pfeile im Uhrzeigersinn; in Ländern mit Rechtsverkehr verlaufen sie gegen den Uhrzeigersinn.
Quelle: Vienna 1968 Abschnitt D.3
Mindestgeschwindigkeit
Sie müssen mindestens mit der angegebenen Geschwindigkeit fahren. Häufig auf Autobahnen.
Wann Sie es sehen
Sie sehen dieses Schild auf Autobahnen und Schnellstraßen an Fahrspureinfahrten, die dem Durchgangsverkehr vorbehalten sind, und in Tunneln, in denen langsam fahrende Fahrzeuge eine Gefahr darstellen würden.
Was Sie tun müssen
Sie müssen mit der angegebenen Geschwindigkeit oder schneller fahren, es sei denn, Verkehrsbedingungen, Wetter oder das obere Tempolimit machen dies unsicher. Fahrzeuge, die die Mindestgeschwindigkeit nicht halten können, dürfen nicht einfahren.
Quelle: Vienna 1968 Abschnitt D.10
Wichtige Informationen über Gebotsschilder
Erkennung
Rund mit blauem Hintergrund.
Erforderliche Aktion
Die Anweisung befolgen.
Strafen
Bußgelder 100-400 EUR.
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